§1 Geltung
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung
abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht nochmals
ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige
Geschäfte, ohne daß es in jedem Einzelfall einer diesbezüglichen ausdrücklichen
Vereinbarung bedarf. Änderungen der Geschäftsbedingungen gelten ab der Veröffentlichung
in der monatlich erscheinenden Preisliste mit dem Tage, an dem die Preisliste
Gültigkeit erlangt. Auch Auszüge und Kurzfassungen der geänderten Geschäftsbedingung
führen zur wirksamen Änderung der entsprechenden Passagen.
§2 Angebote, Bestellungen
Sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurde,
sind unsere Angebote und Preislisten stets unverbindlich und freibleibend.
Die Verträge kommen erst mit der Ausführung der Lieferung oder der ersten
Teillieferung zustande, da in der Regel eine schriftliche Auftragsbestätigung
nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erfolgt. Preisänderungen bleiben
vorbehalten. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle vorherigen
Preislisten ungültig.
§3 Lieferung, Lieferfristen
KEB Computer liefert per Paketdienst - Nachnahme ( V - Scheck), Bankeinzug
oder Vorkasse per Paketdienst, Post oder Bahn Expreß innerhalb von 48
Stunden. Bei Produkten, die nicht auf Lager sind, muß mit einer 14tägigen
Lieferzeit gerechnet werden. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Ist eine rechtzeitige
Lieferung infolge höherer Gewalt, nicht zu vertretender Störungen unseres
Geschäftsbetriebes oder von uns nicht zu vertretenden Arbeitskampfmaßnahmen
nicht möglich, so verlängert sich eine vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum,
welcher der Dauer der Störung entspricht. Teillieferungen sind möglichen,
falls nicht das Interesse des anderen Vertragsteils an der Teilleistung entfällt.
Falls auf Verlangen des Käufers ein Lieferprogramm abgeändert wird, so sind
wir berechtigt, die dadurch verursachten Kosten in Rechnung zu stellen
§4.1
Bei allen Artikeln - ausgenommen vom Rückgaberecht sind Speicherchips, Mikroprozessoren,
Verbrauchsmaterialien und Software - gilt ein Rückgaberecht mit einer Frist
von 14 Tagen.
§4.2
Die Rückgabefrist beginnt mit dem auf das Rechnungsdatum folgenden Tag und
ist nur gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist bei KEB Computer eingeht.
Rücklieferungen müssen in der Originalverpackung und frei erfolgen sowie per
Wertpaket mit mindestens DM 1.000,00 oder in Höhe des Warenwertes versichert
sein.
§5 Versand, Transportkosten, Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz unserer Gesellschaft. Alle Sendungen,
einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers,
soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Kosten für den Transport der
Geräte, einschließlich der Kosten der Transportversicherung, von Ottobrunn bis
zum Ort der Lieferung sind in der Lieferpauschale enthalten. Diese Kosten
werden nach Lieferung gesondert in Rechnung gestellt. Die Gefahr geht auf
den Besteller über, sobald die Ware das Werk / Lager verläßt. Wird
der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht
die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Portokosten und Verpackungsdienst sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten
des Bestellers.
§6 Preise und Zahlungen
Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tage der Lieferung oder Leistung
gültige Preis zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern keine
abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. Die Abnahme von Schecks
erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Einziehung trägt der Käufer. Bei
einem Bestellwert unter DM 300,00 berechnet KEB Computer einen Mindermengenzuschlag
von DM 25,00. Wir nehmen nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige
und ordnungsgemäß versteuerte Wechsel zahlungshalber an. Gutschriften über
Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit der
Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Unsere
Forderungen werden dann unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener
und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Kunden
zweifelhaft erscheinen lassen. Bei Zahlungsverzug sind - unabhängig von der
Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen zu zahlen. Ab Fälligkeit
werden bankübliche Zinsen erhoben.
§7 Patent- und Urheberrechte, Verletzung gewerblicher Schutzrechte
An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Hardware und ähnlichen
Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und urheberecht vor. Ohne unsere
schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt.
Auf unser Verlangen hin sind die Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen
unverzüglich an uns zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder
sonstiger Schutzrechte durch Dritte können wir nicht haftbar gemacht werden.
§8 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung und bis zur Erfüllung unserer
sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Wir sind auf
Verlangen des Kunden zur Rückübertragung bzw. Freigabe der Sicherung verpflichtet, soweit der Wert der uns gegebenen Sicherung die Höhe unserer Forderung insgesamt
um mehr als 10 % übersteigt. Der Besteller darf die gelieferten Waren nur
im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt er bereits
jetzt an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen
so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsmäßig
nachkommt. Zu anderen Verfügungen über Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen
oder Sicherungsübereignung, ist der Besteller nicht berechtigt. Etwaige Zugriffe
Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen
hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention
notwendigen Unterlagen zu melden. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten
des Bestellers. Solange KEB Computer Eigentumsrechte aus dem Kaufvertrag hat,
ist sie oder ihr Beauftragter berechtigt, sich jederzeit von dessen Vorhandensein
und Zustand zu überzeugen. Zu diesen Zweck hat der Besteller freien Zutritt
zu dem Aufbewahrungsraum zu gewähren. Auf Verlangen der KEB Computer ist der
Besteller verpflichtet, die Ware für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf
seine Kosten gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu versichern. Bei
Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Besteller die KEB Computer unverzüglich
zu benachrichtigen. Der Besteller hat die Liefergegenstände bis zum Übertrag
des Eigentums auf ihn in dem Zustand zu erhalten, in dem sie geliefert wurden
und für jede Veränderung und gegen Verlust einzustehen.
§9 Gewährleistung und Haftung
KEB Computer übernimmt die Gewährleistung dafür, daß sämtliche Liefergegenstände
frei von Materialfehlern sind, die bei normaler Verwendung und Bedienung auftreten.
Für die einzelnen Produktgruppen gelten folgende Garantiezeiten:
a) 24 Monate auf Komplettsysteme und Komponenten
b) 36 Monate auf KEB Computer Personal Computer mit Garantie - Paket .Die
Garantie beginnt mit dem Tag der Rechnungsstellung und ist ab dann auf die
einzelnen Positionen des Lieferumfangs anzuwenden.
Im Übrigen gilt folgendes:
a) Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel.
Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche
Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige zu rügen.
b) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung
fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung.
c) Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen,
ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, so steht
dem Kunden nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages
( Wandlung ) oder Herabsetzung des Kaufpreises ( Minderung ) zu verlangen.
d) Durch seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderung
oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben.
e) Ausgenommen von jeglicher Garantie sind Verschleißteile und bereits benutzte
Verbrauchsmaterialien (z.B. Toner, Tinte, Farbbänder). Schadensersatzansprüche
des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn,
sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen;
diese Haftungsbegrenzung gilt für den Kunden entsprechend. Ist der Kunde Kaufmann
und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so haften wir grundsätzlich
nicht für Mangelfolgeschäden.
§10 Höhere Gewalt
Die KEB Computer kann nicht haftbar gemacht werden wegen versäumter Erfüllung
einer Verpflichtung aus einem Vertrag, wenn das Versäumnis die direkte oder
indirekte Folge eines Ereignisses außerhalb des Einflußbereiches des
Verkäufers ist. Dazu gehört insbesondere jegliche Art höhere Gewalt, die Verweigerung,
Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder
anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosion, Überschwemmung,
Ausfall von Maschinen, Streik, Aussperrung, sonstige Tarifauseinandersetzungen,
Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg, Aufstand.
§11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Kunden
ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen
nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist
ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen vom Kunden Zahlungen
in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis
zu den auftretenden Mängeln stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb
des Handelsgewerbes des Kunden, so kann dieser Zahlungen nur zurückgehalten,
wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel
bestehen kann.
§12 Schadensersatz wegen Nichterfüllung
Bleibt der Besteller nach Meldung der Versandbereitschaft mit der Übernahme
des Kaufgegenstandes oder der Erteilung des Versandauftrages oder der Erfüllung
seiner Zahlungsverpflichtung oder der Erstellung der vereinbarten Sicherheiten
länger als zwei Wochen in Verzug, so können wir ihm schriftlich eine Nachfrist
von zwei Wochen setzen mit der Androhung, daß wir nach fruchtlosem Ablauf
der Nachfrist die Annahme der Leistung ablehnen. Läßt der Besteller
diese Nachfrist ungenutzt verstreichen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. KEB
Computer hat das Recht, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen
Schaden geltend zu machen, 20 % des Kaufpreises ohne Nachweis des Schadens
als Schadensersatz zu verlangen, dem Kunden bleibt der Nachweis offen, daß
ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die
Pauschale.
§13 Anzuwendendes Recht und Schlussbestimmungen
Die Verträge der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen
Warenkauf. Die Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten
Gewerbetreibenden gehören, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und mit öffentlich - rechtlichen Sondervermögen wird vereinbart, daß
der Erfüllungsort Ottobrunn und Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselklagen)
München ist. Der Gerichtsstand München gilt auch dann als vereinbart, wenn die
Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland
hat. Die hier abgedruckten Geschäftsbedingungen beziehen sich nur auf die
Bundesrepublik Deutschland